AGB

BELEHRUNG NACH DEM FERNABSATZGESETZ (FernAbsG)

Seit dem 30.06.2000 gilt das Fernabsatzgesetz für alle Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher (Anwender) und einem Unternehmer (Lieferant) unter ausschließlicher Verwendung sogenannter Fernkommunikationsmittel zum Abschluss (Kauf) gelangen. Fernkommunikationsmittel sind Briefe, Telekopien, Telefonate, Rundfunk, Tele- und Mediendienste sowie Emails. Bei Kaufverträgen, die durch Fernkommunikationsmittel mit Verbrauchern und uns verbindlich geschlossen werden, gelten somit das Fernabsatzgesetz und die folgenden Ausführungen zusätzlich zu unseren Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. (AGB)

Pflichtgemäß weisen wir Sie auf folgendes hin:

1. Sie befinden sich auf den Websites der Firma
maxs-master GmbH (im folgenden maxs-master genannt)
Geschäftsführer Wilfried Ruf
Robert-Koch-Str. 9
D-64331 Weiterstadt

2. Alle unsere Angebote sind freibleibend. Im Falle der sich einstellenden Nichtverfügbarkeit von Waren sind wir nicht zur Lieferung der angebotenen Waren verpflichtet. Es gilt der Grundsatz " solange Vorrat reicht ". Vorbehaltlich liefern wir dann Waren, die in der Qualität absolut gleichwertig sind.

3. Die spezifischen Merkmale unserer Produkte erhalten Sie durch unsere, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmten Angebote per FAX, eMail oder Telefonat.

4. Die genannten Preise im Angebot sind Endverbraucherpreise inkl. der gesetzl. MwSt. Wir behalten uns vor, Nettopreise bei Bedarf anzugeben.

5. Laut Angebot können Sie erkennen, ob Liefer- und Versandkosten im Preis enthalten sind.

6. Betr. Lieferung, Zahlung, Erfüllung und Gewährleistung gelten unsere AGB's.

Widerrufsbelehrung nach dem FernAbG
An Ihre Bestellung sind Sie nicht mehr gebunden, wenn diese binnen einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Sendung widerrufen wird. Der Widerruf muss schriftlich eingeschrieben oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache erfolgen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an die Firma maxs-master Wlfried Ruf. Der Erhalt der Ware beim Verbraucher wird spätestens 3 Tage nach Übergabe der Sendung durch uns an ein zuständiges Speditionsunternehmen, üblicherweise die Deutsche Post AG, UPS, GLS, DPD u.a. angenommen.
Bei Waren sind wir nach Eingang des Widerrufs verpflichtet, eventuell von Ihnen bereits geleistete Zahlungen für die Ware zurück zu erstatten. Kein Rücktrittsrecht besteht für Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferte Ware entsiegelt (geöffnet) worden ist. Bei rechtzeitigem Rücktritt ist der Kunde verpflichtet, die Ware auf eigene Kosten an maxs-master GmbH zurückzusenden. Nach Erhalt der Ware wird diese auf Vollständigkeit, Unversehrtheit sowie Funktionalität geprüft.
Ist die Ware unbeschädigt und vollständig, erhält der Kunde den gesamten Kaufpreis auf das von ihm bekanntgegebene Konto zurückbezahlt. Lieferkosten bei einem Warennettowert unter 40 Euro werden nicht rücküberwiesen.
Ist die Ware beschädigt oder unvollständig, verrechnet maxs-master GmbH den Wert der Minderung durch Abzug von dem zurückzuzahlenden Kaufpreis. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Wird keine Bankverbindung angegeben, erfolgt die Anweisung des Geldes postalisch an die vom Kunden genannte Adresse. Die Kosten der Postanweisung sind vom Kunden zu tragen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
Bei Wahl eines anderen Spediteurs, oder einer anderen, teureren Versandart, übernimmt die Firma maxs-master GmbH die Rücksendekosten lediglich in Höhe der Kosten, die für ein Standardpaket bei der Deutschen Post AG entstanden wären.
Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei Software, CDs, CD-RWs, DVDs, CD-ROMs, Videos und anderen besonders geschützten bzw. versiegelten Artikel, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ebenfalls ausgeschlossen.

Des weiteren gelten unsere...

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma maxs-master GmbH:

I. Geltung
Allen Vereinbarungen und Angeboten liegen unsere Bedingungen zugrunde. Sie werden durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung anerkannt. Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

II.

1. Angebot und Abschluss

Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich. Soweit Verkaufsangestellte mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen sie stets der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers, Die zum Angebot gehörenden Unterlagen sind soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar.
Die Annahme der Bestellung erfolgt erst mit dem Versand der Ware.

2. Lieferbedingungen

Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung und ist eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist die Ware das Werk oder das Lager verlassen hat, oder bei Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. Bei vorzeitiger Lieferung ist deren und nicht der ursprünglich vereinbarte Zeitpunkt maßgebend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung ist vorbehalten. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die der Lieferant trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gleichwohl ob im Werk des Lieferanten oder bei seinem Unterlieferanten eingetreten, wie z. B. Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Stoffe, im Falle von Streik und Aussperrung. Der Lieferant muß dem Abnehmer diese Hindernisse unverzüglich mitteilen. Bei späteren Abänderungen des Vertrages, die die Lieferfrist beeinflussen können, verlängert sich die Lieferfrist angemessen, sofern nicht besondere Vereinbarungen hierüber getroffen werden. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Veträgen in Verzug ist. Verzug und Unmöglichkeit der Lieferung hat der Lieferant, solange nicht zu vertreten, als ihn seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldungsvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadenersatz zu leisten, so beschränkt sich ein dem Besteller zustehender Schadenersatzanspruch, sofern der Vertrag mit der gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt, auf dem im Zeitpunkt des Vertragabschlusses voraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder vertragsgemäß benutzt werden kann. Dies gilt nicht, soweit der Lieferant in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haftet. Für durch Verschulden des Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene Lieferungen hat der Lieferant keinesfalls einzustehen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Lieferanten gesetzten Nachfrist bleibt unberührt.

3. Preise und Zuzahlung

Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise berechnet. Die Preise verstehen sich einschließlich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe von derzeit 16 Prozent.
Die Zahlung hat, wenn nicht anders vereinbart, binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum so zu erfolgen, daß dem Lieferanten der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens am Fälligkeitstermin zur Verfügung steht.
Bei Zielüberschreitungen werden 5% Zinsen über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet. Wechsel werden nur erfüllenshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
Die Aufrechnung mit etwaigen, vom Lieferanten bestrittenen Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselben Vertragsverhältnis berühren. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Bestellers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln bestehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, so kann der Besteller Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
Bei einer Rückgabe oder Umtausch der Ware wird eine Nutzungsentschädigung sowie eine Remarketing-Pauschale für das Wiederherstellen des Originalzustandes und eine Wiedereinlagerungspauschale sowie die eventuelle Korrektur von Registrierungen berechnet. Die Höhe richtet sich dabei nach Warenwert und Aufwand.

4. Gefahrübergang und Versand

Versandweg und Versandmittel sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, der Wahl des Lieferanten überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers versichert. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf dessen Kosten und dessen Gefahr. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Besteller über.

5. Eigentumsvorbehalt

Der Lieferant behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Besteller im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Lieferant das Eigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Lieferanten in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei Verletzung wichtiger Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferant zur Rücknahme der Ware nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Lieferanten liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz angewendet wird, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Lieferant ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller den Lieferanten unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller ist berechtigt, die Ware auf dem ordentlichen Geschäftsweg weiterzuveräußern unter der Voraussetzung, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Lieferanten übergehen. Der Besteller tritt dem Lieferanten bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, gleichgültig ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Lieferanten, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Lieferant, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Lieferant kann verlangen, daß der Besteller ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekanntgibt, alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Ware, die dem Lieferanten nicht gehören, weiterveräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen Lieferant und Besteller vereinbarten Lieferpreises als abgetreten. Gegen- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Lieferanten als Hersteller im Sinne des ¤ 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Lieferant das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren des Lieferanten mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt, und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, daß der Besteller dem Lieferanten anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihn gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehender Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware. Der Lieferant verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 25% übersteigt.

6. Mängelrüge und Gewährleistung

Für Mängel haftet der Lieferant nur wie folgt: Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu prüfen. Offensichtliche Mängel hat er unverzüglich durch schriftliche Anzeige an den Lieferanten zu rügen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Lieferanten Nachbesserung fehlerhafter Ware oder Ersatzleistung. Zur Mängelbeseitigung hat der Besteller dem Lieferanten die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere dem beanstandeten Gegenwert oder Muster davon zur Verfügung zu stellen. Andernfalls entfällt die Gewährleistung. Wenn der Lieferant eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen läßt, ohne den Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern, oder wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist oder vom Lieferant verweigert wird, so steht dem Besteller nach seiner Wahl das Recht zu, die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu. Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuware bei Gewerbetreibenden und Selbständigen 1 Jahr. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Nachbesserungen drei Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistungen sechs Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für den Liefergegenstand oder solange und soweit dem Lieferanten selbst entsprechende Gewährleistungsansprüche gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sich um die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, daß Nachbesserungen, Ersatzlieferungen oder Ersatzleistungen erforderlich werden für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlich betrieben werden können. Fehlt der verkauften Ware im Zeitpunkt des Gefahrüberganges eine zugesicherte Eigenschaft, so steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann er nur verlangen, soweit die Zusicherung den Zweck verfolgte, ihn hiergegen abzusichern.
Gebrauchte Ware und Vorführgeräte werden vom Kunden wie gesehen übernommen und sind grundsätzlich von Rückgabe und Umtausch ausgeschlossen.

7. Allgemeine Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Lieferanten richtet sich ausschließlich nach den im vorstehenden Abschnitt getroffenen Vereinbarungen.
Schadenersatzansprüche des Bestellers aus Verschulden bei Vertragsabschluß, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handhabung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, grobem Verschulden durch den Lieferanten oder einen seiner Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt für den Besteller entsprechend. Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Besteller.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma maxs-master GmbH.
Der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein entstehen und deine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird durch den Sitz des Lieferanten (der Firma maxs-master GmbH) bestimmt, nach seiner Wahl auch durch den Sitz des Abnehmers.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.